Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 09.01.2024

Verunreinigung des Balkons mit Taubenkot kein Mietmangel

Da der Vermieter in der Regel keine Möglichkeit hat, die Verunreinigung des Balkons mit Taubenkot zu verhindern, kann der Mieter in diesem Fall nach einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Hanau weder die Miete mindern noch von dem Vermieter deren Reinigung verlangen (Az. 94 C 21/22).

Im Streitfall war der Balkon der Mieterin einer Wohnung durch Taubenkot verunreinigt worden. Weil der Vermieter dies nicht verhindert habe und auch keine Reinigung des Balkons vornahm, kürzte sie anteilig die Miete. Der Vermieter klagte daraufhin die restliche Miete ein.

Das Amtsgericht Hanau verurteilte die Mieterin, die Miete vollständig zu zahlen. So wie hier keine anderslautenden Abreden zwischen den Parteien vorliegen, sei der Vermieter nicht verpflichtet, das Einfliegen von Tauben und eine mögliche Verunreinigung einer vermieteten Wohnung durch diese zu verhindern. Hierauf habe er keinen Einfluss. Vielmehr handele es sich um ein allgemeines Risiko, welches nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, zumal die Wohnung ohne entsprechende Abwehreinrichtungen, etwa ein Taubennetz, angemietet wurde. Des Weiteren schulde der Vermieter auch nicht die Reinigung des Balkons. Zwar habe er für den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft zu sorgen, das erfordere entsprechende Säuberungsarbeiten jedoch nur auf den Gemeinschaftsflächen, für die Reinigung der angemieteten Wohnung sei jedoch der Mieter zuständig.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut