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Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 14.12.2023

Änderung der Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung zum 01.01.2024

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen ab dem 01.01.2024. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar 2024 eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.

Hinweis

Seit 01.01.2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. D. h., Frührentner mit einem Nebenjob können seit 01.01.2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

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