Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Freitag, 07.06.2024

„Freigiebige Zuwendung“ bei Einräumung eines Ankaufsrechts an einem Erbbaurechtsgrundstück

Das Finanzgericht Nürnberg entschied zur Unentgeltlichkeit der Einräumung des Ankaufsrechts an einem Erbbaurechtsgrundstück, dem Zeitpunkt der Entstehung der Schenkungsteuer bei der Geltendmachung bzw. der Ausübung eines Ankaufsrechtes und der Einhaltung der Festsetzungsfrist (Az. 4 K 1222/21).

Gegenstand der Schenkung ist das Ankaufsrecht als solches und nicht der erst durch dessen Ausübung entstehende Übertragungsanspruch. Wenn der Preis unter dem Verkehrswert der Kaufsache liege oder er ganz entfalle, sei der Beschenkte bereits durch den Erwerb des Ankaufsrechts i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bereichert, weil ihm dadurch eine Rechtsposition zufalle, die einen wirtschaftlichen Vorteil verkörpere. Die Zuwendung erfolgte im Streitfall freigebig. Objektiv war keine Gegenleistung zu erbringen.

Die Steuer entstehe allerdings erst mit der Geltendmachung des Ankaufsrechts, weil der mit dem Erwerb des Rechts verbundene Vorteil sich erst dadurch realisiere. Mangels notarieller Beurkundung beginne die Festsetzungsverjährung mit der Anzeige der Ausübung des Ankaufsrechts. Diese sei in der Einreichung des notariellen Kaufvertrages zu sehen.

Bei Detailfragen berät Sie Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut