Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Montag, 15.04.2024

Versagung der Hundehaltung unberechtigt - Mieter hat Recht zur fristlosen Kündigung

Wenn ein Vermieter zu Unrecht die Genehmigung einer Hundehaltung versagt, ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos zu kündigen. Der Vermieter darf eine einmal erteilte Haltungserlaubnis nicht einseitig widerrufen. So entschied das Landgericht Frankfurt/Oder (Az. 16 S 25/23).

Der Mieter einer 102 qm großen Wohnung sprach eine fristlose Kündigung aus, weil ihm der Vermieter die Hundehaltung zu Unrecht verweigerte. Da der Vermieter die Kündigung nicht akzeptierte, erhob der Mieter Klage. Zwischen den Parteien bestand Streit darüber, ob der Vermieter die Hundehaltung ursprünglich genehmigt hatte oder nicht. Das Amtsgericht Strausberg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Das Landgericht gab dem Mieter Recht. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wirksam. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Vermieter die Hundehaltung ursprünglich genehmigt habe. Sollte dies der Fall gewesen sein, könne der Vermieter diese Erlaubnis grundsätzlich nicht einseitig widerrufen. Nur wenn dafür besondere Gründe vorlägen, sei der Widerruf gerechtfertigt. Sollte eine Erlaubnis zur Hundehaltung nicht vorliegen, könne der Vermieter diese nicht ohne Angabe besonderer Gründe versagen. Solche Gründe habe der Vermieter hier aber nicht angeführt.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut