Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 27.06.2024

Nachhaltige Störung des Hausfriedens durch Lärmbelästigungen: Recht zur fristlosen Kündigung

Das Amtsgericht Münster entschied, dass die Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses eine Lärmbelästigung durch regelmäßige nächtliche Feiern sowie lautstarke Streitigkeiten nicht rechtfertigen kann. Es bestehe ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses (Az. 28 C 323/23).

Die Mieter einer Wohnung erhielten eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Lärmbelästigungen, da sie regelmäßig und auch unter der Woche in der Nacht feierten. Außerdem kam es häufig zu lautstarken Streitigkeiten. Die Mieter akzeptierten die Kündigung nicht. Sie verwiesen darauf, dass das Mehrfamilienhaus von schlechter Bauqualität und hellhörig sei. Daraufhin erhob die Vermieterin Räumungsklage.

Das Amtsgericht Münster gab der Klage statt. Der Vermieterin stehe gemäß § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Gemäß § 569 Abs. 2 BGB habe sie das Mietverhältnis fristlos kündigen dürfen. Nach Auffassung des Amtsgerichts haben die Mieter ihre Pflicht zum vertragsgemäßen Gebrauch durch wiederholte Lärmbelästigungen nicht nur unerheblich verletzt und den Hausfrieden nachhaltig gestört. Die Lärmbelästigungen seien nicht allein mit der schlechten Bauqualität des Hauses erklärbar. Im Streitfall gingen die Vorwürfe über den normalen Mietgebrauch weit hinaus. Regelmäßige nächtliche Feiern und lautstarke Streitereien stellten auch in einem nicht so hellhörigen Haus keine vertragsgemäße Nutzung mehr da.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut