Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 07.05.2024

Vermieter muss Mieterhöhungsbegründung liefern - Kein Anspruch auf selbstständiges Beweisverfahren zwecks Einholung eines Gutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann kein selbstständiges Beweisverfahren zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeleitet werden. Die Pflicht zur Mieterhöhungsbegründung obliegt dem Vermieter und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az. 49 H 3/23).

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vermieter einer Wohnung beim Amtsgericht Hamburg die Einholung eines Gutachtens im selbstständigen Beweisverfahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter beabsichtigte die Erhöhung der Miete. Um diese begründen zu können, stellte er den Antrag.

Das Gericht entschied, dass es nicht zulässig sei, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens klären zu lassen. Der Vermieter dürfe die ihm gesetzlich obliegende Pflicht der Mieterhöhungsbegründung nicht auf das Gericht abwälzen. Es stehe dem Vermieter frei, einen von ihm auszuwählenden Sachverständigen zu beauftragen. Nur wenn die Mieterin durch ein solches Gutachten nicht überzeugt werden sollte, bedürfe es im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens der Einholung eines Sachverständigengutachtens mit den entsprechenden Kostenrisiken.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut