Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Dienstag, 21.05.2024

Kein Abzug von Nachlassverbindlichkeiten beim Nacherben wegen unwirksamer Vermächtnisanordnungen des Vorerben

Das Finanzgericht München hatte bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Erbschaftsteuerbescheids zu prüfen, ob der Vorerbe den erbschaftsteuerlichen Erwerb seinen Nacherben durch testamentarische Anordnung von Vermächtnissen belasten kann und insbesondere, ob derartige vom Vorerben angeordnete Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten beim Erwerb des Nacherben abzugsfähig sind (Az. 4 K 379/21).

Wenn der Erblasser eine Vor- bzw. Nacherbschaft angeordnet habe, sei der Vorerbe zivilrechtlich nicht berechtigt, über das in der Vorerbschaft gebundene Vermögen von Todes wegen rechtswirksam zu verfügen. Er könne als Vorerbe deshalb keine zivilrechtlich wirksame Vermächtnisanordnung über von der Vor- bzw. Nacherbschaft erfasstes Vermögen treffen. Die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung zivilrechtlich unwirksam angeordneter Vermächtnisse könnten bei einer Vor- bzw. Nacherbschaft allenfalls dann Anwendung finden, wenn der Erblasser selbst zu Lebzeiten unwirksame Vermächtnisse angeordnet hätte.

Die zivilrechtliche Anerkennung einer Vermächtnisanordnung des Vorerben zu Lasten des Nacherben würde das Anwartschaftsrecht des Nacherben in wirtschaftlicher Hinsicht völlig entwerten und widerspräche daher der im BGB geregelten Systematik der Vor- und Nacherbschaft. Eine vom Vorerben getroffene, den Nacherben belastende und zivilrechtlich unwirksame Vermächtnisanordnung betreffend Vermögen, das zur Nacherbschaft gehört, berechtige den Nacherben nicht zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut