Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Freitag, 05.07.2024

Verlängerung der Räumungsfrist: Mieter muss ausreichende Bemühung zur Beschaffung von Ersatzwohnraum nachweisen

Allein mit der Begründung, dass die Anspannung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr muss der Mieter darlegen und beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. So entschied das Landgericht Berlin II (Az. 67 T 108/23).

Im Dezember 2023 hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte auf Antrag des Mieters die Räumungsfrist verlängert. Begründet hatte es dies damit, dass die Anspannung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei. Der Vermieter, der bestritten hat, dass sich der Mieter überhaupt um Ersatzwohnraum bemüht habe, legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein.

Das Landgericht Berlin II entschied zu Gunsten des Vermieters. Das Amtsgericht habe nicht beachtet, dass der Mieter die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 ZPO darzulegen und zu beweisen habe. Es genüge nicht, lediglich pauschal auf eine gerichtsbekannte Anspannung des Wohnungsmarkts zu verweisen. Es sei Sache des Mieters darzulegen und zu beweisen, dass die Anmietung von Ersatzwohnraum bis zum Ablauf der ursprünglichen Räumungsfrist bei hinreichender Suche tatsächlich unmöglich gewesen sei. Dabei sei auch zu klären, ob sich der Mieter überhaupt innerhalb der Räumungsfrist um Ersatzwohnraum beworben habe.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut