Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 21.08.2024

Errichtung einer Photovoltaikanlage - Gewerbliche Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft?

Kann die Errichtung einer Photovoltaikanlage eine gewerbliche Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft darstellen?

Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG 2010 gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht. So entschied das Finanzgericht Nürnberg (Az. 1 K 1572/20).

Die Erzielung gewerblicher Einkünfte führe gemäß § 15 Abs. 3 EStG zu einer “Infektion” der insgesamt von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte hin zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. In der Folge seien vormals erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Beginn einer originär gewerblichen Tätigkeit bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu erfassen.

Bei besonders geringfügiger gewerblicher Betätigung soll es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu einer Abfärbung auf die übrigen Einkünfte kommen, wobei eine die umqualifizierende Wirkung nicht auslösende gewerbliche Tätigkeit von äußerst geringem Ausmaß dann anzunehmen sei, wenn die originär gewerblichen Nettoumsatzerlöse 3 % der Gesamtnettoumsätze (relative Grenze) der Personengesellschaft und zugleich den Höchstbetrag von 24.500 Euro im Feststellungszeitraum (absolute Grenze) nicht übersteigen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut