Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 04.09.2024

Inländische Einkommensteuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der inländischen Steuerpflicht (Az. VI R 31/21).

Im Streitfall hatte der Kläger in den Streitjahren 2015 bis 2017 seinen Wohnsitz in Deutschland und war als Polizeibeamter beim Bundesland A beschäftigt. Zur Unterstützung der griechischen Küstenwache wurde er im Rahmen eines Frontex-Einsatzes zur Unterstützung der griechischen Küstenwache auf der Insel C als „Fingerprint Expert zgl. Escort Officer“ eingesetzt. Das Bundesland A zahlte die laufenden Dienstbezüge während der Auslandseinsätze weiter. Außerdem hatte er Anspruch auf Auslandstrennungsgeld. Daneben erhielt er für seine Frontex-Auslandseinsätze Gelder der Europäischen Union. Diese wurden der Bundesrepublik Deutschland, hier dem BPOLP, zur Weiterleitung an den Kläger zur Verfügung gestellt und durch dieses an den Kläger ausgezahlt. Das beklagte Finanzamt behandelte die EU-Gelder insoweit als steuerpflichtig, als sie die vom Bundespolizeipräsidium angesetzten Reisekosten nach nationalem Recht überstiegen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung Bieniok
Persönlich beraten – Im Detail betreut