Steuerliche Informationen für unsere Mandanten 

Der Bereich Steuern und Recht befindet sich in einem permanenten Wandel. Ständig werden gesetzliche Grundlagen angepasst, neue einge­bracht oder bestehende Regelungen ver­wor­fen.  Hier erfahren Sie die aktuellen Nach­rich­ten aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich. 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erfahren Sie von mir per E-Mail, Telefon oder Brief persönlich. Oder sprechen Sie mich doch einfach persönlich an.

 


Infothek

Steuern / Sonstige 
Dienstag, 25.06.2024

DSGVO-Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt

Steuerpflichtige haben gem. Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden, auch gegenüber dem Finanzamt. Der Bundesfinanzhof hat nun erstmals die Voraussetzungen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs und dessen Reichweite konkretisiert.

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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 25.06.2024

Deutsche Steuerregeln für staatlich-konzessionierte Glücksspielunternehmen als unerlaubte Beihilfen - Deutschland muss Geld von Kasinos zurückfordern

Die EU-Kommission sieht bestimmte deutsche Steuerregeln für staatlich-konzessionierte Glücksspielunternehmen als unerlaubte Beihilfen. Deutschland muss nun diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 25.06.2024

Bei Erbstreit muss ein nicht eindeutiges Testament durch das Gericht ausgelegt werden

Wenn ein Testament nicht eindeutig ist, muss das Gericht im Fall von Erbstreitigkeiten ermitteln, was die verstorbene Person regeln wollte. Die Testamentsauslegung dient allein der Erforschung des Erblasserwillens, wobei alle Umstände vor und nach der Erstellung des Dokuments berücksichtigt werden.

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Recht / Öffentl. Recht 
Dienstag, 25.06.2024

Hautkrebs-Erkrankung eines ehemaligen Polizisten keine Berufskrankheit

Ein ehemaliger Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit infolge früher wahrgenommener Tätigkeiten.

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 24.06.2024

Aufwendungen für eine Feier anlässlich einer Arbeitnehmer-Verabschiedung können im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein

Das Niedersächsische Finanzgericht entschied entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

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